Abgeltungsteuer: Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus 2008 tabu

Das generelle Werbungskostenabzugsverbot seit 2009 für Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen ist nach Ansicht des BFH verfassungskonform. Das gilt selbst dann, wenn die Werbungskosten ab 2009 anfallen, aber Kapitalerträge bis Ende 2008 betreffen. (BFH, Urteil vom 09.06.2015)

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