Ab 2017 kein Kindergeld ohne Steuer-IdNr.?

Nach Informationen der Arbeitsagentur, welche auch für die Familienkassen zuständig ist, liegen bereits die meisten Steueridentifikationsnummern vor. In den wenigen Fällen, wo dies nicht der Fall ist, wird auch ab 2017 weiterhin Kindergeld gezahlt. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen sich also um die monatliche Zuwendung nicht sorgen. Die Familienkasse wird dann zur Meldung der Steuer-ID auffordern. Dem sollten Eltern dann aber auch unbedingt nachkommen. Ansonsten droht nicht nur der Zahlungsstopp, sondern auch die Rückzahlung der erhaltenen Kindergeldzahlungen für das Jahr 2016. Neuanträge werden hingegen ohne die ID gar nicht erst angenommen.

Quelle: n-tv.de

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