Ab 01.01.2023 nur noch e-AU statt Papier-AU

Bereits im diesjährigen Herbstgespräch mit unseren Unternehmen steht folgende Info auf der Agenda: Ab dem 01.01.2023 werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) von der Krankenkasse digital bereitgestellt.
Dies gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei Krankheit, stationärem Krankenhausaufenthalt oder bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Mitarbeiter*innen müssen sich weiterhin bei ihrem Arbeitgeber krankmelden (§5 Abs. 1 EntgFG). Die Abfrage der AU erfolgt aus dem Lohnprogramm des Arbeitgebers - oder des beauftragten Lohnbüros - und wird bei der Krankenkasse mit den von der Arztpraxis gesendeten Daten abgeglichen. Die Krankenkasse sendet eine entsprechende Rückmeldung an den Arbeitgeber. Folgendes Schaubild soll das künftige Prozedere veranschaulichen: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Infogramm

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