Grundsteuer - Fristverlängerung beantragen und Einspruch einlegen

Das Bundesverfassungsgericht forderte schon vor einiger Zeit eine Neuregelung zur Bemessung der Grundsteuer, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruht. Aufgrund dessen haben Bundestag und Bundesrat in 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet. Konsequenz: Für jedes der rund 35 Millionen Grundstücke ist eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben.

Sie sind Grundbesitzer, also Eigentümer von Grund und Boden, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Gebäuden oder Wohnungseigentum oder Sie sind erbbauberechtigt? Dann sind auch Sie on der Erklärungspflicht unmittelbar betroffen!

Die Erstellung der Erklärungen erfordert das Zusammentragen zahlreicher Unterlagen und Daten. Die Feststellungserklärungen sind bis 31.01.2023 elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Angebot: Sie haben noch keine Erklärung abgegeben? Dann wird es Zeit! Gerne kontaktieren Sie uns über das Kontaktsymbol "Mailkontakt" im Footer. Noch besser: Rufen Sie uns an, damit wir noch heute Fristverlängerung - oder, sollte die Frist schon abgelaufen sein, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - für Sie beantragen können.

Tipp: Sie haben schon alle Erklärungen abgegeben? Dann liegen Ihnen schon - oder bald - die Bescheide vor. Diese empfehlen wir, akribisch zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Ganz gleich, ob die Bescheide mit den abgegebenen Erklärungen übereinstimmen oder nicht, empfehlen wir, diese mit dem Einspruch anzufechten. Gründe hierfür gibt es zahlreiche. Gerne kontaktieren Sie uns über das Kontaktsymbol "Mailkontakt" im Footer oder rufen uns an, damit wir Sie beim weiteren Prozedere unterstützen.

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