Sie sind hier:  | Aktuelles

Neuigkeiten - ein Blick auf das Wesentliche

08.02.2012
Vorsicht beim Mobile-Banking mit Smartphones

Ein Smartphone sollte keinesfalls für Online-Überweisungen genutzt werden, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden. Anderenfalls haben Betrüger die Chance, TAN und Kontodaten auszuspähen und zu missbrauchen. -Se-

02.02.2012
Steuerpflicht von Erstattungszinsen umstritten

Ernstliche Zweifel bestehen an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, so genannte Erstattungszinsen. Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden. Wir legen vorsorglich Einspruch für Sie ein, um Ihre Rechte ggf. zu wahren! -Gr-

30.01.2012
Zahlen Sie die Krankenversicherung für Ihr Kind?
Eltern können den Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geltend machen, die sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung für ein Kind übernommen haben, für das sie Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag haben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Versicherungsbeiträge direkt von den Eltern bezahlt werden. Es ist ausreichend, wenn sie ihren Unterhaltsverpflichtungen durch Sachleistungen - wie Unterhalt und Verpflegung - nachgekommen sind.

Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Die Versicherungsbeiträge können insgesamt nur einmal steuerlich geltend gemacht werden. Beantragen die Eltern den Abzug der Beiträge des Kindes in voller Höhe als Sonderausgaben, scheidet ein Sonderausgabenabzug dieser Beiträge beim Kind aus. Der Abzug der Beiträge darf aber zwischen Eltern und Kind aufgeteilt werden. Die eigenen Einkünfte des Kindes kürzen nicht den Sonderausgabenabzug. -Gr-


24.01.2012
Riester-Rente: Minderbeträge für Alle eingeführt

Mussten Sie in der Vergangenheit keine Mindestbeiträge in Ihren Riester-Vertrag einbezahlen, weil Sie durch Ihren Ehegatten einen abgeleiteten (mittelbaren) Riesterzulagen-Anspruch hatten, müssen Sie ab 2012 zwingend 60 Euro pro Jahr, also 5 Euro pro Monat, an Beiträgen leisten.
Hinweis: Ohne diese 60 Euro Beiträge würden Sie ab 2012 keine staatlichen Zulagen mehr bekommen. Kontaktieren Sie also Ihr Versicherungsunternehmen, wenn Sie bisher noch keine Beitragszahlungen leisten mussten. -Gr-

20.01.2012
Kinderbetreuungskosten für mehr Steuerpflichtige

Warum Sie Ihr Kind betreuen lassen, spielt ab 2012 keine Rolle mehr. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn ein Elternteil nicht arbeitet, gibt es den Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr) bis zum 14. Lebensjahr. Bisher mussten sich Eltern in diesem Fall mit einem Sonderausgabenabzug nur für die Kindergartenzeit begnügen. Weitere Änderung: Die Kinderbetreuungskosten sind ab 2012 nur noch als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten und Betriebsausgaben abziehbar.

16.01.2012
Rentenversicherung Beitrag 2012
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist ab dem 01.01.2012 von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesunken.

02.01.2012
Wir begrüßen unsere neue Mitarbeiterin, Öffnet internen Link im aktuellen FensterFrau Natalia Lotz, in unserem Team und wünschen ihr einen erfolgreichen Start an ihrem neuen Arbeitsplatz.

28.12.2011

ELStAM erst ab 01.01.2013

Aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten der Finanzbehörden wird sich das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) auf den 01.01.2013 verschieben.

  • Die Lohnsteuerkarte 2010, die bisher auch für 2011 gilt, wird somit auch für 2012 gelten.
  • Im Falle von geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge) stellen die Finanzämter Ersatzbescheinigungen aus.
  • Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011, die im Übergangszeitraum 2012 erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen, müssen beim Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen.

23.12.2011
Verbilligte Vermietung an Angehörige

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung gilt ab 01.01.2012 bereits dann als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Ein über diesen Betrag hinaus gehender Mietzins gilt als vollentgeltlich und berechtigt zum ungekürzten Werbungskostenabzug; ein unter diesem Betrag liegender Mietzins führt zu einer generellen Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil.
Die bislang in bestimmten Fällen notwendige Totalüberschussprognose entfällt dadurch.
Praxishinweis: Wer bisher zwischen 56 % und 66 % der ortsüblichen Miete erhoben hat, sollte zur Vermeidung von Nachteilen eine Anpassung des Mietzinses ab 01.01.2012 auf mindestens 66 % der ortsüblichen Miete in Erwägung ziehen.

16.12.2011
Regierung beschließt Steuerentlastung
Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum wird erhöht:

  • zum 01.01.2013 auf 8.130,00 €
  • zum 01.01.2014 auf 8.354,00 €

Damit soll der durch Inflation bedingten, sogenannten kalten Progression entgegen gewirkt werden.

13.12.2011
Ablauf von Freistellungsbescheinigungen
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sollten ihre eigenen Freistellungsbescheinigungen als auch die ihrer Nachunternehmer auf Gültigkeit überprüfen. Zum 31.12.2011 laufen zahlreiche Freistellungsbescheinigungen in ihrer Gültigkeit ab. Seitens ihrer Kunden droht ihnen ansonsten der Einbehalt der Bauabzugsteuer, seitens ihrer Nachunternehmer die Berechnung von Umsatzsteuer, auch wenn ansonsten eigentlich ein Fall des § 13 b Umsatzsteuergesetz vorliegt. Überprüfen Sie daher auch die Gültigkeit der Ihnen vorliegenden Freistellungsbescheinigungen Ihrer eigenen Nachunternehmer. Kann Ihr Nachunternehmer im Falle einer ansonsten vorliegenden § 13 b UStG-Leistung keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, sind Ihre Leistungen mit Umsatzsteuer zu berechnen.

09.12.2011
Weihnachtsfeier im traditionellen Stil

Am 09.12.2011 fand unsere diesjährige Weihnachtsfeier bei Frau Kommessien-Seibert zu Hause statt.
Bei einem netten und gemütlichen Beisammensitzen mit Kaffee und Kuchen kam ganz unerwartet der Nikolaus mit seinen Rentieren vorbei, die von Max und Fuchur gespielt wurden. Der Nikolaus hat uns viel Lob, Spaß und Geschenke mitgebracht.

Danke, lieber Nikolaus!!!
Anschließend gab es dann das Abendessen; leckeres Fondue... Die Zubereitungen wurden von unseren Chefinnen vorgenommen.
Es war wirklich ein netter Abend mit viel Gesprächsstoff, Spaß und vielen Kalorien.

Danke liebe Chefinnen!!!

02.12.2011
Geringere Anforderungen an elektronisch übermittelten Rechnungen

Bisher gibt es für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen hohe technische Anforderungen:
Zukünftig können auch elektronische Rechnungen, die z.B. per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedarf.

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierunter fallen Rechnungen, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax) oder im Wege des Datenträgeraustauschs übermittelt werden.

Zu gewährleisten sind die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit.
Unter Echtheit der Herkunft ist die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers zu verstehen. Der Inhalt ist unversehrt, wenn die erforderlichen Angaben unverändert sind.

Es sind keine technischen Verfahren, z.b. Signatur, mehr vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen. Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur reicht aus. Jeder Unternehmer muss festlegen, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet. Dafür reicht es beispielsweise schon, die Rechnung mit der Bestellung und dem Lieferschein zu vergleichen.

Die Inhalts- und Formatierungsdaten der elektronischen Rechnung sind auf einem unveränderbaren Datenträger zu speichern. Der Originalzustand der übermittelten Daten muss erkennbar sein.

Die vorgenannten Änderungen sind erstmals auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 30.06.2011 ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Umsätze nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden.

30.11.2011
Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern
Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen wie Kinderfreibeträge, Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung, Schulgeld oder Riesterzulagen werden bei volljährigen Kindern ab Veranlagungszeitraum 2012 ohne Einkommensgrenze gewährt. Dementsprechend verzichten Familienkasse und Finanzamt bei der Festsetzung des Kindergelds oder der steuerlichen Berücksichtigung der volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kinder zukünftig auf eine Einkommensprüfung. Die Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags als auch bei der Einkommensteuererklärung die Einkünfte und Bezüge ihrer volljährigen Kinder nicht mehr detailliert ermitteln und angeben.

Eine schädliche Erwerbstätigkeit kann nur noch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausübung und eines Erststudiums oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten vorliegen, oder wenn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann. Unschädlich ist aber, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bzw. einen sog. Ein-Euro-Job handelt.

25.11.2011
Kinderbetreuungskosten zukünftig einheitlich abziehbar

Ab dem 01.01.2012 sind Kinderbetreuungskosten nicht mehr wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar, sondern werden einheitlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt. An der Höhe der berücksichtungsfähigen Aufwendungen (zwei Drittel, bis zu 4.000 Euro pro Kind) ändert sicht nichts.

Vorteil für Eltern: Es kommt nicht mehr auf das Vorliegen persönlicher Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) an, und diese müssen dementsprechend auch nicht mehr nachgewiesen werden.

Möglicher Nachteil für berufstätige Eltern: Betreuungskosten mindern als Sonderausgaben nicht mehr die Einkünfte. Da die Einkünfte oftmals Grundlage für Kindergarten-Gebührenordnungen sind, können sich die Kindergartengebühren erhöhen.
Bislang durch Kinderbetreuungskosten entstandene, steuerliche vor- und rücktragsfähige Verluste entfallen für die Zukunft ebenfalls.

21.11.2011
Änderung bei der Ehegattenveranlagung
Das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten wird neu geordnet. Bislang gab es sieben Veranlagungsarten (Einzelveranlagung mit Grund-Tarif, Verwitweten-Splitting oder Sonder-Splitting im Trennungsjahr, Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting, getrennte Veranlagung mit Grund-Tarif, besondere Veranlagung mit Grund-Tarif oder Verwitweten-Splitting), künftig nur Einmal- oder Zusammenveranlagung. Die Wahl der Veranlagungsart ist für je einen Veranlagungszeitraum bindend und kan nachträglich nur geändert werden, wenn

  • der Steuerbescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird und
  • die Änderung bis zur Bestandskraft des Änderungs- oder Berichtigungsbescheides schriftlich oder elektronisch mitgeteilt oder zur Niederschrift erklärt worden ist und
  • sich bei Änderung der Veranlagungsart insgesamt weniger Steuern ergeben.

Die bisher mögliche freie (steueroptimale) Verteilung von Kosten entfällt. Künftig werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35 a den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet oder die Ehegatten beantragen eine Zurechnung entsprechend der wirtschaftlichen Belastung.

Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen wird künftig nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte eines jeden Ehegatten bestimmt und nicht wie bisher bei der getrennten Veranlagung nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten.
Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung entfällt.
Das Verwitweten-Splitting kann künftig durch die Einzelveranlagung erreicht werden.
Die Änderungen gelten ab der Steuererklärung für 2013.

18.11.2011
Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Freiberufler

Das oberste Verwaltungsgericht hat entschieden, dass für einen internetfähigen Computer in einem Homeoffice keine zusätzliche Rundfunkgebühr bezahlt werden muss, wenn bereits ein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist. Die Unterscheidung, dass der Fernseher privat und der PC beruflich genutzt wird, spiele keine Rolle, so die Richter in gleich drei Urteilen vom 17. August (Az. 6 C 15/10).

15.11.2011
ELStAM mit neuem Starttermin

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben.

Statt zum 1. Januar soll das neue Verfahren erst im zweiten Quartal 2012 starten.

BdSt zum "ELStAM-Desaster": Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird nicht zum 1.1.2012 an den Start gehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert die Finanzverwaltung daher auf, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Steuerzahler zu schaffen. Insbesondere müssen die Arbeitgeber darüber informiert werden, wie der Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar vorzunehmen ist.

11.11.2011
Berücksichtigungsfähige Reisekosten bei Einsatz an ständig wechselnden Arbeitsstätten
Die Führungskraft eines Unternehmens war für den wirtschaftlichen Erfolg der Filialen verantwortlich. Zur Erledigung ihrer Aufgaben besuchte sie in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen mit dem Dienstwagen ihres Arbeitgebers die Filialbetriebe. Für die entstandenen Reisekosten berücksichtigte das Finanzamt bezüglich der Fahrzeugkosten Entfernungspauschalen für Fahrten zwischen Wohnung und den angefahrenen Arbeitsstätten als geldwerten Vorteil und lehnte im Übrigen den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ab.

Der Bundesfinanzhof folgte dieser Rechtsauffassung nicht, er kam zu folgendem Ergebnis:

Fahrten zwischen der Wohnung und wechselnden Tätigkeitsstätten sind mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Beschränkung auf die Entfernungspauschale erfasst nur Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Dabei orientiert sich der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" an dem ortsgebundenen Mittelpunkt einer dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit. Das ist im Regelfall eine Betriebsstätte, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und  die er fortdauernd aufsucht. Werden demgegenüber immer wieder verschiedene Betriebsstätten aufgesucht, ohne dass einer dieser Betriebsstätten eine zentrale Bedeutung zukommt, liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte vor.

Da aus den zuvor genannten Gründen keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, sind Mehraufwendungen für Verpflegung mit den gesetzlich normierten Pauschbeträgen zu berücksichtigen.

10.11.2011
Verlustbescheinigung muss beantragt werden

Wenn Sie bei mehreren Kreditinstituten Depots besitzen und bei einer Bank Gewinne und bei der anderen Verluste erzielt haben, dann sollten Sie bei der Bank, wo die Verluste entstanden sind, eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese ist bis zum 15. Dezember bei der Bank anzufordern. So können Gewinne mit Verlusten verechnet werden und Sie erhalten die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

08.11.2011
"Weihnachtsmärchen": Dürfen Weihnachtsfeiern wirklich nur 110 € je Mitarbeiter kosten?

Weit verbreitet ist die irrige Ansicht, dass Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen maximal 110 € je Veranstaltung und Mitarbeiter "kosten dürfen", und dies auch nur zweimal im Jahr.

 

Richtig ist: Betriebsveranstaltungen dürfen teurer sein und auch öfter stattfinden.

Und der Haken an der Sache? Die aufgewendeten Kosten sind dann zwar Betriebsausgaben, aber der Vorsteuerabzug entfällt. Der eigentliche Haken besteht jedoch für den Mitarbeiter: Wird die Freigrenze von 110 € überschritten, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn zu versteuern.

Lösung: Um seinen Mitarbeitern wirklich etwas Gutes zu tun, kann der Arbeitgeber diesen so genannten Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen mit 25 % pauschal versteuern. Die Teilnahme an der Veranstaltung muss jedoch allen Arbeitnehmern offen gestanden haben.

Bei den am Ende eines Jahres üblichen Weihnachtsfeiern sollte noch Folgendes beachtet werden:

  • Geschenkpäckchen bis zu einem Wert von 40 € inklusive Umsatzsteuer, die anlässlich solcher Feiern übergeben werden, sind in die Berechnung der Freigrenze der 110 € einzubeziehen.
  • Geschenke von mehr als 40 € inklusive Umsatzsteuer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und deshalb nicht bei der Prüfung der Freigrenze zu berücksichtigen. Die gezahlten Beträge können dann aber vom Arbeitgeber ebenfalls mit 25 % pauschal versteuert werden.
  • Geldgeschenke, die kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit und müssen voll versteuert werden.

03.11.2011
Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Arbeitstätten
Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Dies ist der ortsgebundene Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale für die Bestimmung sind:

  • Welcher von mehreren Arbeitsstätten wird der Arbeitnehmer zugeordnet?
  • In welcher Arbeitsstätte übt der Arbeitnehmer den von der Gewichtung her wesentlichen Teil seines Aufgabenbereichs aus, welcher Arbeitsstätte kommt die zentrale Bedeutung zu?
  • Unerheblich ist die Häufigkeit, mit der der Arbeitnehmer die unterschiedlichen Arbeitsstätten aufsucht.

(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.06.2011)


02.11.2011
Der Bund der Steuerzahler rät Arbeitnehmern, Post vom Finanzamt kritisch zu prüfen
Hintergrund: In den vergangenen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 01.01.2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Fehler treten vor allem bei den Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf. Unter Umständen ist auch das falsche Finanzamt ausgewiesen. Steuerzahler sollten die übersandten Daten auf jeden Fall akribisch prüfen und bei Abweichungen das Finanzamt kontaktieren. Vor allem Änderungen, die sich nach dem 16.09.2011 ergeben haben, sind bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch nicht berücksichtigt.

Hinweis: Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren sollte eigentlich bereits im Jahr 2011 funktionieren. Aufgrund technischer Probleme wurde das Projekt auf das Jahr 2012 verschoben. Nach der Panne bei den falsch übermittelten Daten ist fraglich, ob der Termin 01.01.2012 gehalten werdne kann.

Quelle: BdSt online/NWB Nachrichten

 

31.10.2011
Deutscher Bundestag hat Einstellung des ELENA-Verfahrens beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die Einstellung des ELENA-Verfahrens beschlossen. Am 29. September billigte er in 2. und 3. Lesung den entsprechenden Änderungsantrag (BT-Drucks. Nr. 17/7200).
Es soll nun die Rechtslage wiederhergestellt werden, die vor der Einführung des ELENA-Verfahrens bestanden hat.

Der Bundesrat kann dem nun vom Bundestag beschlossenen Gesetz noch widersprechen. Er wird das Gesetz im Rahmen seiner Sitzung am 4. November 2011 unter TOP 7 beraten (BR-Drucks. 608/11). Das ELENA-Verfahren soll am Tag nach Verkündung des Gesetzes eingestellt werden. Bis zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt besteht jedoch die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Daten zum ELENA-Verfahren zu melden, formal weiter.

Keine Auswirkung hat die Einstellung von ELENA nach Angaben des BMF auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) (Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.bundesfinanzministerium.de).

 

28.10.2011
Mit einem Ferienpraktikum ins Steuerfach schnuppern
Wir begrüßen Herrn Jan Schmitz, der sich während seiner Herbstferien für ein zweiwöchiges Ferienpraktikum in unserer Steuerkanzlei entschieden hat. Statt zu Faulenzen will er den Beruf des Steuerfachangestellten kennenlernen und sich evtl. auf die ausgeschriebene Ausbildungsstelle bewerben. Der Praktikant am Ende der ersten Woche: "Es macht mir sehr viel Spaß, hier zu arbeiten. Ich finde es prima, dass ich bereits eigenständige Arbeiten anvertraut bekomme und diese selbstständig bearbeiten kann. Die beiden Chefinnen und die Kollegen sind alle sehr nett...!"
Bravo, Jan Schmitz, Sie interessieren sich für einen Beruf mit Zukunft!


26.10.2011
Geschenke an Geschäftsfreunde
Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Deshalb sind für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben die nachfolgenden Punkte von großer Bedeutung:

  • Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto ohne Umsatzsteuer pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig.
  • Nicht abziehbare Vorsteuer (z. B. bei Versicherungsvertretern, Ärzten) ist in die Ermittlung der Wertgrenze mit einzubeziehen. In diesen Fällen darf der Bruttobetrag (inkl. Umsatzsteuer) nicht mehr als 35 € betragen.
  • Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden sein, auf der der Name des Empfängers vermerkt ist. Bei Rechnungen mit vielen Positionen sollte eine gesonderte Geschenkeliste mit den Namen der Empfänger sowie der Art und der Betragshöhe des Geschenks gefertigt werden.
  • Schließlich müssen diese Aufwendungen auf ein besonderes Konto der Buchführung "Geschenke an Geschäftsfreunde", getrennt von allen anderen Kosten, gebucht werden.

Überschreitet die Wertgrenze sämtlicher Geschenke pro Person und pro Wirtschaftsjahr den Betrag von 35 € oder werden die formellen Voraussetzungen nicht beachtet, sind die Geschenke als auch die enthaltene Vorsteuer insgesamt nicht abzugsfähig.

Achtung: Der Zuwendungsempfänger muss den Wert der erhaltenen Geschenke gewinnerhöhend einbuchen, de facto also versteuern! Diese Steuerpflicht entfällt nur, wenn der Schenker seinerseits die Besteuerung übernimmt und eine Pauschalsteuer von 30 % auf sämtliche in einem Jahr betrieblich veranlassten Geschenke leistet.
Unser Weihnachts-Tipp: Schenken Sie zweimal: Überreichen Sie nicht nur das Geschenk, sondern sorgen auch für die Versteuerung durch Ihr Unternehmen. Händigen Sie Ihren Kunden daher zusammen mit dem Geschenk einen Beleg aus, auf dem Sie ihm bescheinigen, dass Sie die Besteuerung übernommen haben. Das zeichnet Sie als verantwortungsvollen Betrieb aus und trägt zur Kundenbindung bei!

19.10.2011
Fahrtkosten zur Baustelle können nach Dienstreisegrundsätzen abgezogen werden

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 14. September 2011 (Az. 10 K 2037/10 E) entschieden, dass ein Monteur, der über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers eingesetzt wird, dort keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

 

Der Kläger war als angestellter Monteur für die Inbetriebnahme und die Wartung industrieller Großanlagen verantwortlich. Hierzu war er im Streitjahr an insgesamt 223 Tagen in einem Baucontainer auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers tätig. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrten dorthin lediglich einen Werbungskostenabzug in Höhe der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (0,30 Euro pro Entfernungskilometer), da es den Baucontainer als regelmäßige Arbeitsstätte ansah. Der Kläger begehrte dagegen die Berücksichtigung der Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen.

 

Das Gericht gab dem Kläger Recht und gewährte ihm einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 Euro pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer. Die niedrigere Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelte nur bei einer ortsfesten dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Dies sei bei einem leicht abtransportierbaren Baucontainer auf dem Betriebsgelände eines Kunden nicht der Fall. Der Kläger habe sich nicht darauf einstellen können, über einen längeren Zeitraum dieselbe Strecke zurücklegen zu müssen. Nur wenn dies der Fall gewesen wäre, sei die Anwendung der den Werbungskostenabzug begrenzenden Ausnahmeregelung gerechtfertigt.

14.10.2010
Team organisiert Betriebsausflug
Das Team unserer Steuerkanzlei hatte einen Überraschungsausflug organisiert. Außer von dem verabredeten Termin wussten die beiden Chefinnen von nichts. Vom Treffpunkt "Wacht am Rhein" ging es los zum Golfen... in Mini! Die Sportlichsten wurden mit Preisen geehrt. Anschließend ging es zurück zum ersten Treffpunkt, wo ein warmes Buffet mit herrlichen Köstlichkeiten lockte und zu einem gemütlichen Ausklang des wunderbaren Nachmittages einlud.
Danke, liebes Team, Ihr seid einfach klasse!

 

14.10.2011
Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 vom 12. September 2011 (Az. 5 K 2011/10) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen im Rahmen eines Eltern/Kind-Verhältnisses bei den außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u. a. aus, im Streitfall seien keine steuerlich berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Belastungen gegeben. Der Gesetzgeber habe die Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind den typischen Aufwendungen der Lebensführung zugeordnet, die durch den Familienleistungsausgleich - beispielsweise der auch dem nicht Sorgeberechtigten zustehende Kinderfreibetrag oder das Kindergeld - berücksichtigt würden. Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufwendungen des getrennt lebenden Elternteils für den Umgang mit Kindern durch den Familienleistungsausgleich abgegolten seien, liege auch im Rahmen des gesetzgeberischen Regelungsspielraums.


07.10.2011
Behandlung von Gut
scheinen
Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, handelt es sich lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels.

Beispiele:

   Ein Kaufhaus stellt einen Gutschein aus, der zum Bezug von Waren aus seinem Sortiment
   berechtigt.

   Ein Buchhändler stellt Geschenkgutscheine aus, die zum Bezug von Büchern oder Kalendern
   berechtigen.

Werden dagegen Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung. Bei Ausführung der Leistung unterliegt der ggf. noch zu zahlende Differenzbetrag der Umsatzsteuer.

Beispiele:

   Ein Restaurant stellt einen Gutschein über ein Frühstücks- und Lunchbuffet aus.

   Ein Kino erstellt Gutscheine über Filmvorführungen.

   Ein Fitnessstudio stellt einen Gutschein zur Benutzung der Sonnenbank aus.


03.10.2011
Umsatzsteuerrisiko bei Kostenvoranschlägen und Angeboten?

Auf verschiedenen Internetportalen wird vor einem Umsatzsteuerrisiko bei Kostenvoranschlägen gewarnt. "Wer in einem Angebot Umsatzsteuer ausweise, könne allein schon dadurch Umsatzsteuer schulden - auch wenn der Auftrag später nie vergeben wird." Ein solches Risiko besteht nicht. Voraussetzung ist u. E. allerdings, dass das Dokument ausdrücklich als "Kostenvoranschlag" oder "Angebot" bezeichnet wird.


02.10.2011
Lohnsteuer-Freibetrag für 2012 neu beantragen

Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem "Wohnsitz-Finanzamt" einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Die hierdurch bewirkte Erhöhung des monatlichen Nettogehalts kann sich positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise das Elterngeld, auswirken.

Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton gibt es nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen.
Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren muss bis spätestens 30.11. des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden.

30.09.2011
Leistungen eines Physiotherapeuten

Die OFD Frankfurt/M. teilt mit, dass sie an der früher vertretenen Rechtsauffassung, nach der Behandlungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose stets steuerfrei sind, nicht mehr festhält.

Hintergrund: Die Steuerbefreiung für Leistungen arztähnlicher Berufe kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn sie aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden. Massageleistungen, die von einem Physiotherapeuten ohne vorherige ärztliche Anordnung lediglich aus kosmetischen Gründen oder zur Verbesserung des Wohlbefindens ("wellness") durchgeführt werden, fallen dagegen nicht unter die Steuerbefreiung.

Sofern für Anschlussbehandlungen keine ärztliche Verordnung vorliegt, handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Präventionsmaßnahmen. An der früher vertretenen Rechtsauffassung, dass Behandlungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose steuerfrei sind, wird nicht mehr festgehalten. Für vor dem 01.01.2012 ausgeführte Umsätze wird es jedoch nicht beanstandet, wenn die Leistungen der Physiotherapeuten, die im Anschluss an eine ärztliche Diagnose erbracht werden und für die die Patienten die Kosten selbst tragen, entsprechend der bisher vertretenen Rechtsauffassung als steuerfrei behandelt werden.

23.09.2011
Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.

Die wichtigsten Regelungen:

  • Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €.
  • Ab 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr.
  • Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.
  • Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale.
  • Erleichterte elektronische Rechnungsstellung


14.09.2011
E-Bilanz erneut verschoben

Am 16.08.2011 fand die mit Spannung erwartete Anhörung zur Pilotphase der E-Bilanz im Bundesministerium der Finanzen (BMF) statt. Hierbei gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 also de facto im Jahr 2014 zu erfolgen hat.

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der Pilotphase zur E-Bilanz beschloss das BMF die Taxonomie um 32 Auffangspositionen, die auf circa fünf Jahre befristet sind, zu erweitern.

Weiterhin teilte die Finanzverwaltung noch mit, dass das Einreichen einer E-Bilanz 2012 mit dem Mai-Release von ELSTER möglich sein soll.

Unsere Mandanten können sich entspannt zurücklehnen: Sämtliche Themen rund um die E-Bilanz erledigen wir für Sie.

02.09.2011
Grunderwerbsteuer:
Steuer steigt in drei Bundesländern: Immobilienkauf vorziehen

Drei Bundesländer wollen in den nächsten Monaten die Grunderwerbsteuer anheben. Wer den Kauf einer Immobilie plant, sollte ihn also vorziehen, wenn die anderen Voraussetzungen (Verkaufspreis) passen.

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. In folgenden Ländern sind höhere Sätze geplant:

Bundesland

Steuersatz bisher    

Steuersatz neu     

Erhöhung ab

Nordrhein-Westfalen        

          3,5 %

          5 %

01.10.2011

Rheinland-Pfalz

          3,5 %

          5 %

01.03.2012

Baden-Württemberg

          3,5 %

          5 %

01.10.2011


01.09.2011
Einkommensteuer-Vorauszahlungen eines Ehegatten werden vorrangig auf die Steuerschulden beider Ehegatten angerechnet

Einkommensteuer-Vorauszahlungen eines Ehegatten dienen der Tilgung zu erwartender Steuerschulden beider Ehegatten (Gesamtschuld). Unbeachtlich ist, ob die Ehegatten später die Zusammen- oder die getrennte Veranlagung wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Vorauszahlungen vom Konto eines Ehegatten geleistet werden oder die festgesetzten Vorauszahlungen ausschließlich auf den Einkünften eines Ehegatten beruhen. Verbleibende Überzahlungen sind später je zur Hälfte an die Ehegatten zu erstatten.

Ursächlich für die Beurteilung ist, dass ein Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid durch den nachfolgenden Einkommensteuerbescheid seine Wirkung verliert. Ist die danach verbleibende Steuerschuld geringer als die geleisteten Vorauszahlungen, erlischt die Steuerschuld. Der überzahlte Betrag steht den Ehegatten zu gleichen Teilen zu.

Hinweis: Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass Ehegatten ausdrücklich anderweitige Regelungen für die Verwendung der von ihnen geleisteten Vorauszahlungen treffen und diese dem Finanzamt auch schriftlich mitteilen.

28.08.2011
Kein Ansatz eines pauschalen Kilometersatzes in Höhe der reisekostenrechtlichen Werte für Dienstfahrten mit privaten PKW!

Die Landesreisekostengesetze der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern sehen Wegstreckenentschädigungen von 0,35 € je Kilometer vor. Diese Entschädigungen sind steuerfrei. Für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes kann der Arbeitgeber nur max. 0,30 € je Kilometer steuerfrei ersetzen.

Wegen dieser Ungleichbehandlung hatte ein betroffener Arbeitnehmer Klage erhoben. Sowohl Finanzgericht als auch Bundesfinanzhof sind dem nicht gefolgt, weil solche typisierenden Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte weder wie Gesetze ausgelegt noch verändert werden dürfen. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Problem auseinandersetzen.

22.08.2011
Unternehmer schuldet die überhöht ausgewiesene Umsatzsteuer auch bei unvollständiger Rechnung

Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen falschen, zu hohen Umsatzsteuerbetrag aus oder weil er die Leistung nicht erbracht hat, schuldet er bis zu einer Rechnungsberichtigung neben der richtigen Umsatzsteuer auch den Mehrbetrag.

Der Bundesfinanzhof hat in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine Rechnung in diesem Sinne auch vorliegt, wenn das Abrechnungspapier nicht alle Pflichtangaben enthält, die das Gesetz für eine Rechnung verlangt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Unternehmer schuldet die Mehrsteuer deshalb z. B. auch dann, wenn das Abrechnungspapier kein Lieferdatum oder keine ausreichende Angaben zum Leistungsgegenstand enthält, so dass der Leistungsempfänger mit diesem Abrechnungspapier nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.


19.08.2011
Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium unmittelbar nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein

In einem vom BFH entschiedenen Fall nahm der Kläger die Ausbildung zum Berufspiloten auf. Hierfür entstanden ihm Aufwendungen von annähernd 28.000 €. In dieser Höhe beantragte er mit seiner Einkommensteuererklärung 2004 einen Verlustvortrag festzustellen. Er berief sich darauf, dass diese Ausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten für seine künftige nichtselbstständige Tätigkeit als Pilot seien.

 

In einem anderen Streitfall hatte die Klägerin ihre Schulausbildung 2004 mit dem Abitur abgeschlossen und anschließend das Medizinstudium aufgenommen. Auch sie machte ihre Aufwendungen für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend und beantragte ebenfalls eine entsprechende Verlustfeststellung.

Die Finanzämter lehnten die beantragten Verlustfeststellungen ab. Dieser Auffassung folgten auch die Finanzgerichte.

Die dagegen eingelegten Revisionen der Kläger waren erfolgreich. Der BFH entschied: Die Kosten sind abzugsfähig!

Entwarnung für unsere Mandanten: 

Betroffene Mandanten sprechen wir an.

 Denn es ist unbedingt erforderlich, dass für die betroffenen Kinder eine Einkommensteuererklärung eingereicht wird, mit dem Ziel der Feststellung eines Verlustvortrags.


15.08.2011
Verfassungsmäßigkeit eines Ordnungsgeldverfahrens wegen verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses
Gegen eine GmbH, die ihrer Verpflichtung zur Einreichung von Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers auch innerhalb bereits verlängerter Fristen nicht vollständig nachgekommen ist, wurde durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 € festgesetzt.

Nach erfolgloser Anrufung des Landgerichts erhob die GmbH Verfassungsbeschwerde u. a. mit der Begründung, dass die Auferlegung des Ordnungsgeldes sowie dessen Höhe sie in ihren Verfassungsrechten verletze. Sie treffe kein oder nur geringes Verschulden, das Ordnungsgeld übersteige den jährlichen Gewinn um ein Vielfaches.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

Entwarnung für unsere Mandanten:            

Wir sorgen stets für die rechtzeitige Offenlegung. Dafür haben Sie einen Steuerberater.

08.08.2011
Reisekosten bei einem Sprachkurs im Ausland abziehbar?

Die Gebühren für einen Fremdsprachenkurs sind als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit nachgewiesen wird. Die Reisekosten für einen solchen Kurs im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden, da bei einem Sprachkurs im Ausland stets von einer privaten Mitveranlassung auszugehen ist.

 

Für die Aufteilung kommt es nicht allein auf den zeitlichen Anteil des Sprachunterrichts im Verhältnis zur Dauer des Auslandsaufenthalts an. In solchen Fällen muss ein anderer Aufteilungsmaßstab gefunden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die berufliche und die private Veranlassung nicht zeitlich nacheinander, sondern gleichzeitig nebeneinander verwirklicht werden.

05.08.2011
Arbeitsecke ist steuerlich absetzbar
Steuerzahler können ab sofort auch eine Arbeitsecke in einem ansonsten privat genutzten Raum prozentual steuerlich geltend machen.

Bislang galt die Faustregel: Ein Arbeitszimmer ist nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Raum ausschließlich für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Dies sah das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 19.05.2011 anders.

Im konkreten Fall hat ein Unternehmer sein Wohnzimmer mit einem Bücherregal getrennt und sich eine Arbeitsecke eingerichtet. Das Finanzgericht ließ die anteiligen Raumkosten, höchstens jedoch 1.250,00 € als Betriebsausgaben zu.

Wie das Finanzamt auf dieses Urteil reagiert, bleibt abzuwarten. Tipp: Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, sprechen Sie uns mit der Einreichung Ihrer Belege zur nächsten Steuererklärung an. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abzugsfähig sind.

30.07.2011
Wir gratulieren
Unsere Mitarbeiterin, Frau Marcelina Czogalla, feiert am 30.07.2011 ihr 10-jähriges Dienstjubiläum. Das gesamte Team gratuliert!


25.07.2011

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt.

Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.

Beispiel: Schüler Max arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 18.07. bis 31.08.2011 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800 €. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage gearbeitet hat. Ab 01.10.2011 arbeitet er für monatlich 400 €. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.


23.07.2011
Prozesskosten sind absetzbar
Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof gerade entschieden. Das bedeutet: Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten können Sie steuerlich geltend machen.

Und für Vermieter gilt zusätzlich: Hängt der Gerichtsprozess mit der Vermietung zusammen, können Sie die Kosten auch als Werbungskosten absetzen. Was besser ist? Hierzu beraten wir Sie im Zuge Ihrer nächsten Steuererklärung. Sammeln Sie einfach sämtliche Belege und reichen diese mit den anderen Belegen ein. Wegen evtl. weiterer absetzbarer Kosten sprechen wir Sie dann an.

22.07.2011
Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Das hat der BFH gestern (21.07.2011) entschieden und die Klage einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebes abgewiesen.

19.07.2011
Endlich: Einstellung des ELENA-Verfahrens

Die Bundesregierung wird das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) einstellen. Aktuell haben sich die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaft darauf verständigt, das umstrittene bundesweite Verfahren zur Speicherung der Einkommensdaten aller Arbeitnehmer schnellstmöglich zu beenden.

Seit dem 1.1.2010 sind alle Arbeitgeber nach dem ELENA-Verfahrensgesetz verpflichtet, monatlich für ihre Beschäftigten Daten an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Rentenversicherung elektronisch zu übermitteln. Vielfach sind Steuerberater im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses mit dieser Aufgabe befasst.

Die bislang erfassten Daten sollen nach Angaben der Bundesregierung nunmehr unverzüglich gelöscht werden. Sodann will die Regierung ein neues Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung erarbeiten.

29.06.2011
Wir gratulieren:
Unsere Auszubildende, Frau Jennifer Seiler, hat nach 3-jähriger Ausbildung erfolgreich die Prüfung zur Steuerfachangestellten abgelegt. Das Öffnet internen Link im aktuellen Fenstergesamte Team heißt sie nun als Fachkollegin herzlich willkommen und wünscht ihr viel Erfolg in diesem spannenden Beruf!

Susanne Kommessien-Seibert & Kristina Grosser
und Team